Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist das Training des Hundes (Name, Chip-Nr., Versicherungs-Nr. lt. Anmeldung). Der Umfang und die Dauer des Trainings erfolgen nach Absprache zwischen Trainerin und Halter(in) des Hundes. Während der gesamten Dauer des Trainings werden keine Angst auslösenden Trainingsmethoden angewandt, oder Dinge verwandt, die dem Hund Schmerz zufügen (Stachelhalsband, Würgehalsband, Sprühhalsbänder, Wurfketten, oder Ähnliches).

2 Anamnese/Beratung/Einzeltraining
Die Anamnese findet statt, um im Rahmen einer Verhaltenstherapie, Beratung oder eines Einzeltrainings Hintergrundinformationen zu sammeln und die Trainingsmethode zu ermitteln. Die Trainerin nutzt dafür alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Die Trainerin kann das Training nach dem Gespräch ablehnen. Die Anamnese/Beratung/Einzeltraining stellt keine Vertragsbindung dar. In jedem Fall ist eine Gebühr von 45,00€ fällig bei einem 60 Minuten Gespräch oder Einzeltraining.

3 Bezahlung
Kosten für ein Einzeltraining / Anamnese / Beratung können nach dem Einzeltraining / Anamnese / Beratung bar bezahlt oder überwiesen werden. Teilnahmegebühren für Gruppenkurse (offene Gruppe) sind nach Teilnahme an einer Probestunde monatlich im Voraus zu bezahlen. Die Probestunde wird einmalig einzeln mit 15€ abgerechnet. Workshops sind vor der Veranstaltung per Überweisung zu bezahlen.

Die Trainerin kann bei grob fahrlässigen Handlungen des Hundehalters oder nicht befolgten Anweisungen, die den Trainingserfolg gefährden, jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Eine Rückzahlung der Trainingsgebühr ist nicht die Regel und liegt im Ermessen der Trainerin. Eine Erfolgsgarantie für das Training gibt es nicht, da zu viele Äußere- und Umweltfaktoren das Training beeinflussen und das Training abhängig ist vom Verhalten der/des Hundehalterin/ Hundehalters. Bei Ausfall der Trainerin durch Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt werden die Trainingseinheiten nachgeholt oder bei Vorauszahlung zurückerstattet.

4 Rücktrittsrecht
Der Hundehalter kann 7 Tage vor Beginn eines Workshops von der Leistung zurücktreten. Bei Ausfall der/des Hundehalterin/ Hundehalters durch Krankheit werden die Monatsbeiträge nicht zurückerstattet. Bricht die/der Hundehalterin/Hundehalter das Training ab, z. B. aus Motivationsmangel, wird die Kursgebühr nicht erstattet. Termine für Einzeltraining/Anamnese/Beratung müssen bis spätestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden, ansonsten wird das Training normal abgerechnet. Termine für 10-wöchige Kurse müssen bis spätestens 7 Tage vor Beginn der ersten Stunde abgesagt werden, ansonsten wird der Kurs in Rechnung gestellt. Gruppen, die im Monatsabo laufen, müssen 7 Tage vor Ablauf des laufenden Monats schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängert sich das Abo automatisch um einen weiteren Monat. Nicht genutzte Termine des Monatsabos können nach Absprache mit der Trainerin im nächsten Monat genutzt werden. Dies liegt jedoch im Ermessen der Trainerin bezüglich Gruppenauslastung und Zusammensetzung der Hunde innerhalb der Gruppe und stellt keine Verbindlichkeit dar.

5 Haftung
Für den Hund und den Halter muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Die Versicherungsnummer und -gesellschaft muss der Trainerin schriftlich mitgeteilt werden. Die/der Hundehalterin/Hundehalter haftet für alle Schäden, auch gegenüber Dritten, die durch ihn oder seinen Hund mittelbar und unmittelbar entstehen. Die Trainerin haftet nicht für Körper- und/oder Sachschäden die während des Trainings durch fahrlässiges Handeln des Hundehalters entstehen.

Der Hundehalter übernimmt die alleinige Haftung für sein Tier, während des Trainings und auf dem Wege dorthin. Dies gilt auch, wenn der Hund auf Anweisung der Trainerin ohne Leine geführt wird. Die Trainerin haftet nicht für Schäden die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden. Die Trainerin haftet nicht bei Verstößen des Hundehalters gegen gesetzliche Vorschriften (wie das Landeshundegesetz).

6 Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.

7 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Werne.